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Überführung der Verstorbenen NEKROPOLIS

Sterbegeld

Beträgt das Sterbegeld 6 487,20 PLN.



Das Sterbegeld ist eine einmalige Geldleistung, die durch Sozialversicherungssamt (SVA) zuerkannt ist, um die Deckung der Bestattungskosten zu ermöglichen.


Das Sterbegeld steht in folgenden Sterbefällen zu:

  1. Sterbe des Versicherten,

  2. Sterbe der Person, die die Pension oder Rente erhebt,

  3. Sterbe der Person, der am Sterbenstag das recht zur Pension oder Rente nicht fest zusteht, aber die Bedingungen erfüllte, die się zu dieser Erhebung oder Erlangung,

  4. Sterbe der Person, die Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Muttergeld oder Geld in Höhe des Muttergeldes für den Zeitraum nach dem die Versicherung ausgelöscht wurde,

  5. Sterbe des Familienmitgliedes, von dem unter. 1-2 dei Rede ist.


Zum Sterbegeld ist die Person berechtigt, die nachgewiesen kann, dass się die Bestattungskosten gedeckt hat.


Die Höhe des Sterbegeldes beträgt 200% des durchschnittlichen monatliche Gehaltes am Sterbetag der Person.


Zu den Unterlagen, die notwendig sind, um das Sterbegeld zu bekommen, gehören:


  • Der gefüllte Auftrag auf Auszahlung des Sterbegeldes (Formular ZUS Z-12 zum Herunterladen hier)

  • Kurze Abfertigung der Todesurkunde

  • Urschriften von Rechnungen, die die Bestattungskosten nachweisen (sind die Urschriften in Bank vorgelegt, so sind die durch die Bank beglaubigten Xerokopien zu liefern).

  • Unterlagen, die die Verwandtschaft oder Verschwägerung mit dem Verstorbenen nachweisen.


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--Kreska--

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