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Überführung der Verstorbenen NEKROPOLIS

Feuerbestattung


In unserem Bestattungshaus leisten wir die Dienste im breiten Bereich der Feuerbestattung, die als eine Form der Beerdigung anerkannt ist. Się beruht auf die Verascherung des Verstorbenen im Krematoriumsofen und schütten der entstandenen Asche in die Urne hinein.


Nach polnischem Recht muss die Urne mit Totensaschen auf dem Friedhof begrabt sein - in der Urnenische, vorgesehenem oder üblichem Grab. Immer häufiger besitzen die Friedhöfe die speziell getrennte Plätze, die zur Beerdigung der Urnen mit den Aschen vorgesehen sind, sg. Kolumbarien.


Die Feuerbestattung ist durch viele Religionen bekannt und anerkannt. Kodex des kanonischen Rechtes von Römisch-Katholischen-Kirche erlaubt auch die Durchführung der Feuerbestattung:


Kanon 1176 § 3.

Die Kirche empfiehlt dringend die Einhaltung des Begrabungsritual des Verstorbenen, Die Feuerbestattung ist aber nicht verboten, falls diese aus den Gründen gewählt wurde, die der Christenkenntnisse nicht entgegenstehen.




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--Kreska--

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